AGB und Hausordnung
Diese Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Gäste und Besucher müssen die Regeln beachten und den berechtigten Anweisungen der Vermieter folgen.
Gäste, Besucher und Belegung
- Vor Anreise sind Vorname, Nachname und vollständige Wohnanschrift wahrheitsgemäß mitzuteilen.
- Die Unterkunft ist nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet.
- Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen vorab angegeben und bestätigt werden.
- Maximal zwei Besucher gleichzeitig sind erlaubt und vorab anzumelden.
Ruhe, Nachbarschaft und Nutzung
- Zwischen 22:00 Uhr und 07:00 Uhr gilt besondere Rücksichtnahme.
- Partys, größere Zusammenkünfte und übermäßiger Lärm sind nicht gestattet.
- Rauchen in der Unterkunft und Haustiere sind nicht erlaubt.
- Fahrzeuge dürfen Nachbarn, Zufahrten und Parkwege nicht behindern.
Sorgfaltspflichten
- Beim Verlassen der Unterkunft sind Fenster und Türen zu schließen.
- Elektrische Geräte sind bei Nichtgebrauch auszuschalten.
- Eigene Elektrogeräte dürfen maximal 800 W / 800 VA nutzen; nachweisbare Mehrkosten können berechnet werden.
- Abfall ist nach den örtlichen Vorgaben zu trennen.
- Schäden sind unverzüglich zu melden.
Terrasse, Grill und Ausstattung
- Kinder sind im Außenbereich jederzeit zu beaufsichtigen.
- Die Gasflasche des Grills ist bei Nichtbenutzung zu schließen.
- Handtücher und Inventar bleiben in der Unterkunft.
- Die Unterkunft ist besenrein und ordentlich zurückzugeben.
Anreise, Abreise und Zugang
- Anreise ist ab 14:00 Uhr möglich.
- Abreise erfolgt bis spätestens 10:00 Uhr.
- Der Zugang erfolgt schlüssellos per Code; der Code kann aus Sicherheitsgründen geändert werden.
Haftung, Überwachung und Vertragsbeendigung
- Für eingebrachte Wertgegenstände wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
- Außenbereiche werden zum Schutz der Unterkunft anlassbezogen per Video-Klingel bzw. Außenkameras überwacht; Innenräume werden nicht überwacht.
- Verstöße gegen die Hausordnung können zur außerordentlichen Kündigung und Räumung führen.
- Notfallkontakt: +49 160 / 639 02 14